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Wörpel
Busreisen
Bodo Wörpel
Klinkenberg 20
17126 Jarmen
Tel.: 039997/ 15 40
Fax: 039997/ 15 48
info@woerpel-reisen.de
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Büro Greifswald
Lange Straße 52
17489 Greifswald
Tel.: 03834/ 81 0677
Fax: 03834/ 81 0751
hgw@woerpel-reisen.de
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Sehr geehrter Reisegast,
bitte beachten Sie die folgenden Reisebedingungen, die das Vertragsverhältnis
zwischen Ihnen und Wörpel-Reisen regeln. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie
die Reisebedingungen an.
1. Anmeldung und Reisebestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Wörpel-Reisen als Reiseveranstalter den
Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich,
telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie erhalten von uns eine Reisebestätigung
mit beigefügtem Sicherungsschein. Wenn dieser Reisevertrag durch Wörpel-Reisen,
Ihnen oder Ihrem Reisebüro bestätigt wurde, wird er verbindlich.
2. Bezahlung
Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises innerhalb
von 10 Tagen auf das genannte Konto zu leisten. Geht der Auszahlungsbetrag nicht
ein und wird auch nach Aufforderung einer Frist keine Zahlung geleistet, so
ist Wörpel-Reisen berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und
die Buchung zu stornieren. Den Restbetrag bezahlen Sie bitte, spätestens
4 Wochen vor Reiseantritt und ohne Aufforderung. Bei Buchungen im Reisebüro
gelten dessen Zahlungsbedingungen. Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis
nicht vollständig bezahlt ist kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten
und Schadenersatz verlangen.
3. Leistungen
Die vertraglich vereinbarten Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung
in den für den Zeitraum gültigen Katalog/Prospekten sowie der Reisebestätigung.
4. Preisänderungen
a.) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen
bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach
Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten,
der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren,
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen
sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-,
Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
b.) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin
verlangt werden. Eine nach Ziffer 4. a) zulässige Preisänderung hat
der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund
zu erklären.
c.) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises
kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme
an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
seinem Angebot anzubieten.
d.) Die Rechte nach Ziffer 4.c) hat der Reisende unverzüglich nach der
Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Leistungsänderungen
a.) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom
Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b.) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der
Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund
zu erklären.
c.) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann
der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
seinem Angebot anzubieten. Ziffer 4.c) gilt entsprechend.
d.) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen
Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
a.) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt ist gegenüber Wörpel-Reisen unter der in diesen
Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über
ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber
erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich
zu erklären.
b.) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht
an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Statt
dessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von Ihm zu
vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung
für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen
in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
c.) Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt,
d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts
zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis
zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich
ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen
der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem
Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt
berechnet:
Busreisen
bis 45 Tage vor Reisebeginn 10% vom Reisepreis pro Person
vom 44.-22. Tag vor Reisebeginn 30% vom Reisepreis pro Person
vom 21.-15. Tag vor Reisebeginn 50% vom Reisepreis pro Person
vom 14.-7. Tag vor Reisebeginn 75% vom Reisepreis pro Person
ab dem 7. Tag und bei Nichtanreise 80% vom Reisepreis pro Person
d.) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen,
dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden
ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
e.) Das Recht des Kunden entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB
einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen
unberührt.
f.) Grundsätzlich sind Umbuchungen von Reisetermin und Reiseziel nur durch
Rücktritt vom Vertrag mit nachfolgender Neuanmeldung möglich.
g.) Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter
in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der
Mitteilung an den Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt
des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften
er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis
und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
a.) Die Kündigung durch den Reiseveranstalter ist möglich, wenn die
in der Reisebeschreibung für gebuchte und bestätigte Reise angegebene
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, so sind wir berechtigt, bis 4 Wochen
vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten.
b.) Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn
der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere
Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht
mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich
begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Fall
der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile
aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche
im übrigen bleiben unberührt.
8. Kündigung infolge höherer Gewalt
a.) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art
durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien,
hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen,
Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle
berechtigen beide Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung des
Reisevertrages.
b.) Entschädigung und Abrechnungen ergeben sich aus § 651 j Abs. 2
BGB
c.) Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung
verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall
hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
d.) Informationspflichten des Veranstalters im Übrigen bleiben unberührt.
9. Mitwirkungspflicht der Reisenden
Jeder Reisende ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei
eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um einer
Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering zu halten.
Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, so wenden Sie sich
bitte unverzüglich an die Vertretung vor Ort, den Busfahrer oder an den
unten genannten Veranstalter. Erfolgt keine Mängelanzeige, so droht ein
Anspruchsverlust. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer
Erbringung von Reiseleistungen sind innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich bei uns geltend zu machen.
10. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die der Nichtbefolgung der Vorschriften
erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung
geändert werden sollten.
11. Reiseversicherung
Im Reisepreis sind keine Individualversicherungen enthalten, so dass wir zu
Ihrem eigenen Schutz empfehlen, eine Reiserücktritt-, Reisegepäck-,
Unfall-, Haftpflichtund Reisekrankenversicherung mit Rücktransport bei
Buchung der Reise abzuschließen.
12. Gerichtsstand
a.) Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
b.) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz
maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt,
die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss
ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des
Reiseveranstalters maßgeblich.
Allgemeines
Alle Angaben in unseren Katalogen entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die
Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern bleibt uns
vorbehalten.
Veranstalter
Wörpel - Reisen
Klinkenberg 20
17126 Jarmen
Tel. 039997 - 1540
Fax: 039997 - 1548
E-Mail: info@woerpel-reisen.de
Internet: www.woerpel-reisen.de
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