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  ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Sehr geehrter Reisegast,
bitte beachten Sie die folgenden Reisebedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Wörpel-Reisen regeln. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie die Reisebedingungen an.

1. Anmeldung und Reisebestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Wörpel-Reisen als Reiseveranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie erhalten von uns eine Reisebestätigung mit beigefügtem Sicherungsschein. Wenn dieser Reisevertrag durch Wörpel-Reisen, Ihnen oder Ihrem Reisebüro bestätigt wurde, wird er verbindlich.

2. Bezahlung
Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises innerhalb von 10 Tagen auf das genannte Konto zu leisten. Geht der Auszahlungsbetrag nicht ein und wird auch nach Aufforderung einer Frist keine Zahlung geleistet, so ist Wörpel-Reisen berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. Den Restbetrag bezahlen Sie bitte, spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt und ohne Aufforderung. Bei Buchungen im Reisebüro gelten dessen Zahlungsbedingungen. Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.

3. Leistungen
Die vertraglich vereinbarten Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung in den für den Zeitraum gültigen Katalog/Prospekten sowie der Reisebestätigung.

4. Preisänderungen
a.) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
b.) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 4. a) zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.
c.) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
d.) Die Rechte nach Ziffer 4.c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Leistungsänderungen
a.) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b.) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären.
c.) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Ziffer 4.c) gilt entsprechend.
d.) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
a.) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Wörpel-Reisen unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
b.) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von Ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
c.) Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Busreisen
bis 45 Tage vor Reisebeginn 10% vom Reisepreis pro Person
vom 44.-22. Tag vor Reisebeginn 30% vom Reisepreis pro Person
vom 21.-15. Tag vor Reisebeginn 50% vom Reisepreis pro Person
vom 14.-7. Tag vor Reisebeginn 75% vom Reisepreis pro Person
ab dem 7. Tag und bei Nichtanreise 80% vom Reisepreis pro Person
d.) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
e.) Das Recht des Kunden entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
f.) Grundsätzlich sind Umbuchungen von Reisetermin und Reiseziel nur durch Rücktritt vom Vertrag mit nachfolgender Neuanmeldung möglich.
g.) Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
a.) Die Kündigung durch den Reiseveranstalter ist möglich, wenn die in der Reisebeschreibung für gebuchte und bestätigte Reise angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, so sind wir berechtigt, bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten.
b.) Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.

8. Kündigung infolge höherer Gewalt
a.) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung des Reisevertrages.
b.) Entschädigung und Abrechnungen ergeben sich aus § 651 j Abs. 2 BGB
c.) Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
d.) Informationspflichten des Veranstalters im Übrigen bleiben unberührt.

9. Mitwirkungspflicht der Reisenden
Jeder Reisende ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Vertretung vor Ort, den Busfahrer oder an den unten genannten Veranstalter. Erfolgt keine Mängelanzeige, so droht ein Anspruchsverlust. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich bei uns geltend zu machen.

10. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die der Nichtbefolgung der Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

11. Reiseversicherung
Im Reisepreis sind keine Individualversicherungen enthalten, so dass wir zu Ihrem eigenen Schutz empfehlen, eine Reiserücktritt-, Reisegepäck-, Unfall-, Haftpflichtund Reisekrankenversicherung mit Rücktransport bei Buchung der Reise abzuschließen.

12. Gerichtsstand
a.) Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
b.) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.

Allgemeines
Alle Angaben in unseren Katalogen entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern bleibt uns vorbehalten.

Veranstalter
Wörpel - Reisen
Klinkenberg 20
17126 Jarmen
Tel. 039997 - 1540
Fax: 039997 - 1548
E-Mail: info@woerpel-reisen.de
Internet: www.woerpel-reisen.de